Infothek
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Inländische Rentenversicherungsbeiträge auf ausländischen Arbeitslohn abzugsfähige Sonderausgaben?
Inländische Rentenversicherungsbeiträge auf ausländischen Arbeitslohn sind abzugsfähige Sonderausgaben. Selbst ein bestandskräftiger Bescheid muss dahingehend abgeändert werden.
mehrGarantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung ist aufgrund eines Versicherungsverhältnisses umsatzsteuerfreie Leistung
Eine entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung. In der Garantiezusage, durch die ein Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG, die umsatzsteuerfrei ist.
mehrWehrdienst: "Haar- und Barterlass" nicht rechtmäßig - Gesetzliche Ermächtigung fehlt
Der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-2630/1 “Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr” fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Für eine Übergangszeit ist diese Dienstvorschrift, die allgemein als “Haar- und Barterlass” bekannt ist, aber auch z. B. Regelungen zu Tätowierungen und Piercings trifft, bis zu einer entsprechenden Neuregelung weiterhin anzuwenden.
mehrRückstufungsschaden ist bei vorschneller Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung selbst zu tragen
Bei vorschneller Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung ist der Rückstufungsschaden selbst zu tragen, da der gegnerischen Versicherung ausreichend Zeit für die Regulierung des Schadens gegeben werden muss.
mehrKfz-Zulassung künftig online möglich
Schnell, bequem und modern: Die Zulassung für Kfz kann in Zukunft vollständig digital erfolgen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Sarah S. Michelis
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Dipl. - Betriebswirtin (FH)
KMU Fachberaterin für Existenzgründung
Mediatorin • Coach • Autorin
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Letzte Änderung: 13.03.2017 © Anwalts- und Steuerkanzlei Michelis 2017